Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 01.01.2025
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.
Wird zitiert von 450 Entscheidungen zu § 46 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 17.05.2022 – 6 B 1388/21Zitiert von 20
- OVG NRW, 24.02.2010 – 6 A 1978/07Ausschluss des Anspruchs auf Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung wegen unterbliebener Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
- VG Düsseldorf, 23.03.2009 – 13 K 4649/08
- OVG NRW, 05.02.2024 – 13 A 183/21Zitiert von 15
- OVG NRW, 24.10.2019 – 1 B 1051/19Zitiert von 15
- OVG NRW, 19.06.2015 – 6 A 589/12Versetzung eines Fachhochschulkanzlers: Rechtswidrigkeit mangels Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 10.08.2026 – 6 B 1458/25Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entlassungsverfügung; keine Unbeachtlichkeit verspätet eingeleiteter Gremienbeteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 03.08.2026 – 6 B 818/26Untersagung einer Nebentätigkeit: Kein Vertrauenstatbestand durch überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeit der Behörde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 17.07.2026 – 16 K 5594/25Corona-Soforthilfe: Bekanntgabe eines Schlussbescheids per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.