Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
AO-SF§ 35 Abschlüsse, Nachprüfung
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-1 (1) Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-2 (2) Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs Lernen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-3 (3) In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss. Er wird vergeben, wenn die Leistungen
a) in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder
b) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft sind oder
c) in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d) in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-4 (4) Den Abschluss nach Absatz 3 kann nur erwerben, wer in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen hat.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-5 (5) Hat die Schülerin oder der Schüler den Abschluss nach Absatz 3 nicht erreicht, ist eine Nachprüfung möglich, wenn durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb dieses Abschlusses erfüllt würden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-6 (6) Für das Verfahren bei der Nachprüfung gilt § 44 Absatz 4 bis 6 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I).
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/35#abs-7 (7) Eine Schülerin oder ein Schüler kann den zehnjährigen Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen um bis zu zwei Jahre überschreiten, wenn dies zum Erwerb des Abschlusses nach Absatz 3 führen kann.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 35 AO-SF →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 11.07.2019 – 10 L 1007/19
- VG Köln, 06.06.2023 – 10 L 825/23
- VG Köln, 23.05.2023 – 10 L 692/23
- VG Köln, 16.05.2023 – 10 L 824/23Zitiert von 3
- VG Köln, 09.05.2023 – 10 L 572/23Zitiert von 1
- VG Köln, 09.05.2023 – 10 L 751/23
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 05.08.2025 – 19 B 675/25Zitiert von 1
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