Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
AO-SF§ 34 Übergang in eine andere Klasse
Stand: 26.08.2026
Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden wird.