Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
AO-SF§ 31 Unterrichtsfächer, Stundentafeln
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/31#abs-1 (1) Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule. § 28 Absatz 2 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/31#abs-2 (2) Die Klassenkonferenz beschließt, ob sie für eine Schülerin oder einen Schüler die für das Fach Englisch in der Stundentafel vorgesehenen Stunden für dieses Fach oder für verstärkte Bildungsangebote in anderen Fächern der Stundentafel verwendet.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 31 AO-SF →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Aachen, 11.12.2009 – 9 K 2158/08
- VG Köln, 22.02.2024 – 10 L 217/24Zitiert von 3
- VG Arnsberg, 11.07.2019 – 10 L 1007/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.