Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/383#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Absatz 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/383#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

§ 382 § 383a