§ 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 1
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- BGH, 27.07.2023 – IX ZR 138/21Pflichten des Insolvenzverwalters: Überprüfung der ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners auf Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge; grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs und Verjährung von RückforderungsansprüchenZitiert von 6
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/383#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Absatz 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/383#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.