Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

SteuerrechtBund2 Fassungen

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

§ 279 § 281