§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
Stand: 13.04.2025
Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 283 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Brandenburg, 15.04.2010 – 2 U 26/08
- KG, 08.11.2019 – 7 U 168/18
- FG Münster, 17.02.2026 – 14 V 232/26 AO
- VG Köln, 29.01.2014 – 24 K 5094/12
- VG Weimar, 11.11.2010 – 1 E 947/10 We
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