§ 11 Sitz
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 48
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 05.06.2014 – C-24/12,C-27/12Zitiert von 5
- BFH, 22.05.2003 – V R 97/01Umsatzsteuerliches Vorsteuervergütungsverfahren: Maßstab für die Ansässigkeit im Gemeinschaftsgebiet sowie Frage der Bindungswirkung einer Unternehmerbescheinigung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- EuGH, 16.01.2014 – C-24/12
- BFH, 29.01.2003 – I R 6/99Zitiert von 16
- BFH, 28.02.1990 – I R 120/86Zitiert von 9
- VG Hamburg, 01.10.2024 – 16 K 3948/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 11.06.2026 – IV R 32/23Agenturtätigkeit einer inländischen KG als unselbständiger Teil des Schifffahrtsbetriebs des abkommensberechtigten MitunternehmersZitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2025 – 4 K 503/21 OVGZitiert von 1
- OVG Schleswig, 19.07.2024 – 6 LB 1/24Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.