§ 11 Sitz
Stand: 13.04.2025
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
Wird zitiert von 54 Entscheidungen zu § 11 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 05.06.2014 – C-24/12,C-27/12Zitiert von 5
- BFH, 22.05.2003 – V R 97/01Umsatzsteuerliches Vorsteuervergütungsverfahren: Maßstab für die Ansässigkeit im Gemeinschaftsgebiet sowie Frage der Bindungswirkung einer Unternehmerbescheinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- FG Köln, 20.05.2020 – 2 K 283/16Zitiert von 4
- EuGH, 16.01.2014 – C-24/12
- BFH, 29.01.2003 – I R 6/99Körperschaftsteuerliche Organschaft: US-amerikanische Gesellschaft mit inländischem Verwaltungssitz als Organträger nach Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 13
- BFH, 28.02.1990 – I R 120/86Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BFH, 23.06.2026 – VIII R 38/23(Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines Freistellungsbescheids gemäß § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG)
- BFH, 11.06.2026 – IV R 32/23Agenturtätigkeit einer inländischen KG als unselbständiger Teil des Schifffahrtsbetriebs des abkommensberechtigten MitunternehmersZitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2025 – 4 K 503/21 OVGZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.