Gesetze / Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

AMRadV

§ 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.

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