Gesetze / Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
AMRadV§ 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.
Änderungsverlauf
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27.06.2017 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 1966)
BGBl. 2017 I S. 1966
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.