§ 91 Weitergehende Haftung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 27.02.2020 – VII ZR 151/18Haftung der vom Hersteller fehlerhafter Silikonbrustimplantate beauftragten Benannten Stelle gegenüber Patientinnen: Haftung nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; SchutzgesetzverletzungZitiert von 15
- LG Magdeburg, 11.07.2024 – 11 O 561/23
- LG Regensburg, 24.04.2024 – 81 O 2082/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften, nach denen ein nach § 84 Ersatzpflichtiger im weiteren Umfang als nach den Vorschriften dieses Abschnitts haftet oder nach denen ein anderer für den Schaden verantwortlich ist.