Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 91 Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte
Stand: 10.06.2019
Die Wartezeit von 15 Jahren gilt für Versicherte nach § 1 Abs. 3 als erfüllt, wenn sie
Änderungsverlauf
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 91 geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
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