Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AGIHKG · GVBl.I/91, [Nr. 28] S.440

Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg (AGIHKG)

9 Normen · Ausgangsfassung vom 13.09.1991 · letzte Änderung 23.08.2026 · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Bayern: AGIHKG

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8
  9. § 9 (Inkrafttreten)

Änderungsverlauf

  1. 23.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 8, 9 neueste Änderung
  2. 01.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 4, 5, 8
  3. Stand der amtlichen Fassung

    20.01.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Januar 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 3])

  4. Historischer Änderungsnachweis

    26.11.1998 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.11.1998, Artikel 7

    § 6 neu gefasst

    GVBl. I 1998, Nr. 15, S. 218

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).