Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg
AGIHKG§ 9 (Inkrafttreten)
Stand: 23.08.2026
Für § 9 AGIHKG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.