Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg
AGIHKG§ 6
Stand: 30.07.2026
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Industrie- und Handelskammer findet nicht statt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg
AGIHKGStand: 30.07.2026
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Industrie- und Handelskammer findet nicht statt.