Art 93 (ex-Artikel 73 EGV)
Stand: 22.07.2026
Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 93 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 30.04.2019 – T-747/17Zitiert von 11
- EuGH, 04.03.2020 – C-586/18Zitiert von 6
- EuGH, 04.03.2020 – C-587/18
- VG Frankfurt am Main, 08.08.2018 – 5 K 4453/16.FZitiert von 2
- VGH Hessen, 29.11.2023 – 6 A 1932/18
- EuGH, 27.10.2022 – C-389/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 93 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.