Art 93 (ex-Artikel 73 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- EuGH, 04.03.2020 – C-586/18Zitiert von 5
- EuGH, 04.03.2020 – C-587/18
- VG Frankfurt am Main, 08.08.2018 – 5 K 4453/16.FZitiert von 2
- VGH Hessen, 29.11.2023 – 6 A 1932/18
- EuGH, 27.10.2022 – C-389/21Zitiert von 1
- EuGH, 08.09.2022 – C-614/20Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
10 Entscheidungen zu Art 93 AEUV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 93 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.