Art 292
Stand: 22.07.2026
Der Rat gibt Empfehlungen ab. Er beschließt auf Vorschlag der Kommission in allen Fällen, in denen er nach Maßgabe der Verträge Rechtsakte auf Vorschlag der Kommission erlässt. In den Bereichen, in denen für den Erlass eines Rechtsakts der Union Einstimmigkeit vorgesehen ist, beschließt er einstimmig. Die Kommission und, in bestimmten in den Verträgen vorgesehenen Fällen, die Europäische Zentralbank geben Empfehlungen ab.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art 292 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 12.12.2017 – C-16/16
- EuGH, 20.02.2018 – C-16/16Zitiert von 28
- EuG, 27.10.2015 – T-721/14Zitiert von 4
- EuGH, 23.09.2020 – C-83/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.