Art 232 (ex-Artikel 199 EGV)
Stand: 22.07.2026
Das Europäische Parlament gibt sich seine Geschäftsordnung; hierzu sind die Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich.
Die Verhandlungsniederschriften des Europäischen Parlaments werden nach Maßgabe der Verträge und seiner Geschäftsordnung veröffentlicht.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 232 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 27.04.2022 – T-710/21Zitiert von 3
- EuGH, 26.09.2024 – C-600/22Zitiert von 1
- EuGH, 03.12.2020 – C-650/18
- EuGH, 13.12.2012 – C-237/11Zitiert von 5
- EuGH, 04.09.2025 – C-658/25
- EuG, 05.07.2023 – T-272/21Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- EuGH, 09.06.2011 – C-163/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 232 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.