Art 227 (ex-Artikel 194 EGV)
Stand: 22.07.2026
Jeder Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat kann allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 227 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 23.02.2016 – 20 U 28/15Zitiert von 1
- EuGH, 09.12.2014 – C-261/13Zitiert von 8
- EuGH, 17.07.2014 – C-261/13
- EuG, 23.04.2018 – T-561/14Zitiert von 7
- EuGH, 06.04.2017 – C-610/16Zitiert von 1
- EuGH, 16.04.2026 – C-294/26
Zuletzt entschieden
- EuGH, 19.12.2019 – C-418/18Europäische Bürgerinitiative: Ermessen der Kommission bei der Entscheidung über Folgemaßnahmen zu einer unterstützten Initiative Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- EuG, 24.10.2019 – T-310/18Zitiert von 4
- EuGH, 27.10.2016 – T-787/14Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 227 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.