Gesetze / Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
ADLV§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Stand: 13.04.2025
Für die Laufbahnen nach § 2 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Näheres bestimmen die folgenden Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die jeweiligen Laufbahnen:
1.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst,
2.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst,
3.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.