Gesetze / ADLV · BGBl. I 2025, Nr. 92
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
11 Normen · ausgefertigt 18.03.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Geltungsbereich
- § 2Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
- Abschnitt 2 · Vorbereitungsdienst
- § 3Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 4Einstellungsbehörde, Dienstbehörde, Ausschreibung
- § 5Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 3 · Aufstieg
- § 6Aufstiegsverfahren
- § 7Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 8Vorauswahl
- Abschnitt 4 · Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 9Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 10Qualifizierung für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
- § 11Übergangsvorschriften
- Anlage(zu § 5) Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst