Gesetze / Überstellungsausführungsgesetz
ÜAG§ 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Hamm, 05.02.2015 – 2 Ausl. 12/15
- OLG Karlsruhe, 19.05.2014 – 1 AK 77/13Zitiert von 4
- OLG Hamm, 23.05.2013 – 2 Ausl 66/13Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CAG/2#abs-1 (1) Bei Vollstreckungsersuchen nach dem Übereinkommen, nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls und nach den Artikeln 68 und 69 des Schengener Durchführungsübereinkommens ist § 71 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CAG/2#abs-2 (2) Bei Vollstreckungsersuchen nach Artikel 3 des Zusatzprotokolls ist § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen anzuwenden.