Rechtsprechung / VG Minden / 2024

VG Minden Beschluss vom 06.09.2024 – 12 L 588/24

ECLI:DE:VGMI:2024:0906.12L588.24.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe§