Tenor§
1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.