Rechtsprechung / VG Minden / 2008

VG Minden Beschluss vom 10.12.2008 – 6 K 1238/08

ECLI:DE:VGMI:2008:1210.6K1238.08.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Der Urteilstenor im Abdruck des Urteils vom 14.11.2008 wird dahingehend berichtigt, dass der dritte Absatz gestrichen wird.

1

G r ü n d e :

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-minden/2008-12-10/6-k-1238-08#rd_1

Der im Urteilsabdruck enthaltene Tenor ist offenbar unrichtig i.S.d. § 118 Abs. 1 VwGO. Der dritte Absatz ("Die Beklagte ... jeweils selbst.") ist lediglich auf Grund eines elektronischen Übertragungsfehlers Bestandteil des Urteilstenors geworden. Die Offensichtlichkeit dieses Fehlers ergibt sich aus dem Widerspruch zu dem im Sitzungsprotokoll niedergelegten und verkündeten Tenor, der den fraglichen zusätzlichen Absatz nicht enthält, sowie aus dem inhaltlichen Widerspruch des betroffenen Absatzes zum nachfolgenden Kostentenor und zum letzten Absatz der Entscheidungsgründe.