Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2018
VG Gelsenkirchen Beschluss vom 17.08.2018 – 6 L 1403/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0817.6L1403.18.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
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Tenor§
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.