Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2018

VG Gelsenkirchen Beschluss vom 17.08.2018 – 6 L 1403/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0817.6L1403.18.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.

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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.