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Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2018

VG Gelsenkirchen Beschluss vom 08.06.2018 – 7 L 116/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0608.7L116.18.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

1.2

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

VG Gelsenkirchen

Beschluss · 08.06.2018

7 L 116/18

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

ECLI:DE:VGGE:2018:0608.7L116.18.00

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2018-06-08/7-l-116-18

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2018-06-08/7-l-116-18, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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