Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2018

VG Gelsenkirchen Beschluss vom 09.05.2018 – 7 L 261/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0509.7L261.18.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1.

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.

2.

Der Streitwert wird auf 12.500 € festgesetzt.

1.2

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.