Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2018

VG Gelsenkirchen Beschluss vom 18.04.2018 – 7 L 291/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0418.7L291.18.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

1.2

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.