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Rechtsprechung / VG Gelsenkirchen / 2017

VG Gelsenkirchen Beschluss vom 06.10.2017 – 2 L 2592/17

ECLI:DE:VGGE:2017:1006.2L2592.17.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Streitwert wird auf 00000000 Euro festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

VG Gelsenkirchen

Beschluss · 06.10.2017

2 L 2592/17

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Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

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ECLI:DE:VGGE:2017:1006.2L2592.17.00

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2017-10-06/2-l-2592-17

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-gelsenkirchen/2017-10-06/2-l-2592-17, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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