Rechtsprechung / Thüringer Verfassungsgerichtshof / 2018
Thüringer Verfassungsgerichtshof Beschluss vom 12.09.2018 – 23/16
VerfassungsrechtThüringenVolltext
Orientierungssatz
Einstellung des Organstreitverfahrens nach Rücknahme des Antrags. An der Durchführung des Verfahrens besteht kein öffentliches Interesse. (Rn.1)
Tenor§
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-thueringen/2018-09-12/23-16#rd_1
Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 15. August 2018 zurückgenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht nicht.