Rechtsprechung / OVG Saarland / 2. Senat / 2015

OVG Saarland Beschluss vom 11.02.2015 – 2 A 329/14

2. Senat · ECLI:DE:OVGSL:2015:0211.2A329.14.0A

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Leitsatz

Einzelfall, in dem das Rechtsschutzinteresse infolge der Selbstergänzung des Beirats entfallen ist

Tenor§

Zu dem Verfahren wird Herr C., A-Straße, A-Stadt gemäß § 65 VwGO beigeladen, da seine rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

Die Beiladung ist unanfechtbar (§ 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO).