Rechtsprechung / OVG NRW / 5. Senat / 2021

OVG NRW Beschluss vom 19.07.2021 – 15 A 3854/19

5. Senat · ECLI:DE:OVGNRW:2021:0719.15A3854.19.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Das Zulassungsvorbringen des beklagten Förderungswerks begründet ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungstragenden Annahme des Verwaltungsgerichts, die Klägerin habe mit ihrem Wechsel von dem Studiengang Zahnmedizin an der Universität C.    zu dem Studiengang Zahnmedizin an der Universität X.      -I.        einen Fachrichtungswechsel i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 3 BAföG vollzogen.