Rechtsprechung / OVG NRW / 2003

OVG NRW Beschluss vom 18.06.2003 – 6 A 2287/03

ECLI:DE:OVGNRW:2003:0618.6A2287.03.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 660,98 EUR festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).