Rechtsprechung / OVG NRW / 2000

OVG NRW Beschluss vom 06.10.2000 – 7A D 76/99.NE

ECLI:DE:OVGNRW:2000:1006.7A.D76.99NE.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).