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Rechtsprechung / OVG NRW / 1999

OVG NRW Beschluss vom 26.04.1999 – 15 A 1055/99

ECLI:DE:OVGNRW:1999:0426.15A1055.99.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.

Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.872,32 DM festgesetzt.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.

OVG NRW

Beschluss · 26.04.1999

15 A 1055/99

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

ECLI:DE:OVGNRW:1999:0426.15A1055.99.00

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-04-26/15-a-1055-99

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-04-26/15-a-1055-99, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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