Tenor§
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.
Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.872,32 DM festgesetzt.
Dieser Beschluß ist unanfechtbar.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.
Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.872,32 DM festgesetzt.
Dieser Beschluß ist unanfechtbar.