Rechtsprechung / OLG Köln / 7. Zivilsenat / 1993
OLG Köln Beschluss vom 26.04.1993 – 7 W 14/93
7. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGK:1993:0426.7W14.93.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).