Rechtsprechung / OLG Köln / 7. Zivilsenat / 1993

OLG Köln Beschluss vom 26.04.1993 – 7 W 14/93

7. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGK:1993:0426.7W14.93.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).