nu:legal · recht.nulegal.eu

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.04.1993 – 7 W 14/93

7. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGK:1993:0426.7W14.93.00

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).