Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).
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Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).