Rechtsprechung / OLG Hamm / 20. Zivilsenat / 2021

OLG Hamm Beschluss vom 23.08.2021 – 20 U 22/21

20. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGHAM:2021:0823.20U22.21.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Senatsbeschluss vom 05.05.2021 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen eines offenbaren Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im letzten Absatz der Gründe zu I. (Seite 7 des Beschlusses) statt „Wegen der Einwendungen wird verwiesen auf den Schriftsatz vom 10.04.2021 (eGA-II 84 ff.)“ richtig heißt: „Wegen der Einwendungen wird verwiesen auf den Schriftsatz vom 03.05.2021 (eGA-II 92 ff.)“.

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Dieser Beschluss gilt nur in Verbindung mit dem Beschluss vom 05.05.2021.