Rechtsprechung / OLG Hamm / 10. Zivilsenat / 2019

OLG Hamm Beschluss vom 24.09.2019 – 10 U 69/19

10. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.10U69.19.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

Die Kosten der Berufung werden gemäß § 516 Abs. 3 ZPO dem Kläger auferlegt, nachdem er die Berufung zurückgenommen hat.

Der Streitwert der Berufung wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.