Rechtsprechung / OLG Hamm / 2008

OLG Hamm Beschluss vom 03.03.2008 – 8 U 91/07

ECLI:DE:OLGHAM:2008:0303.8U91.07.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Gründe des Senatsurteils vom 8. August 2007 werden dahin korrigiert, dass es auf Seite 5 in der dritten Zeile statt „2006“ richtig „2003“ heißen muss.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2008-03-03/8-u-91-07#rd_1

Nach § 319 Abs. 1 ZPO war die Angabe des Jahres, in dem die Spedition P GmbH gegründet worden war, wegen offenbarer Unrichtigkeit zu korrigieren, nachdem der Verfügungsbeklagte dies beantragt und die Verfügungsklägerinnen zugestimmt haben.