Rechtsprechung / OLG Hamm / 2007
OLG Hamm Beschluss vom 04.06.2007 – 8 U 125/06
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0604.8U125.06.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
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Tenor§
Das Urteil vom 07. März 2007 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im zweiten und siebten Absatz des Tenors zur Hauptsache jeweils das Wort „Beklagte“ ersetzt wird durch die Worte „Beklagte zu 1)“.
Gründe§
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2007-06-04/8-u-125-06#rd_1
Das Urteil war wie geschehen nach § 319 ZPO zu berichtigen, da eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt. Dies ergibt sich aus dem Zusammenhang des Urteils und aus dem aus den Gerichtsakten deutlich erkennbaren Verlauf des Verfahrens.