Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 2. Zivilsenat / 2022

OLG Brandenburg Beschluss vom 22.03.2022 – 2 U 3/22

2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2022:0222.2U3.22.00

ZivilrechtBrandenburgVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren sowie - abändernd - für die I. Instanz (§ 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG) auf 372.000 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.