Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 2. Zivilsenat / 2019
OLG Brandenburg Beschluss vom 04.11.2019 – 2 U 45/18
2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2019:1104.2U45.18.00
ZivilrechtBrandenburgVolltext
Tenor§
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.087,96 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.