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Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.11.2019 – 2 U 45/18

2. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGBB:2019:1104.2U45.18.00

Tenor§

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.087,96 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.