Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 11. Zivilsenat / 2019

OLG Brandenburg Beschluss vom 01.04.2019 – 11 U 123/18

11. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2019:0401.11U123.18.00

ZivilrechtBrandenburgVolltext

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Tenor§

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2 Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3 Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.747,13 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.