Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 11. Zivilsenat / 2019
OLG Brandenburg Beschluss vom 01.04.2019 – 11 U 123/18
11. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2019:0401.11U123.18.00
ZivilrechtBrandenburgVolltext
Tenor§
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2 Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3 Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.747,13 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.