Tenor§
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2 Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3 Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.747,13 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.