Rechtsprechung / LSG Hamburg / 2023

LSG Hamburg Urteil vom 15.02.2023 – L 2 U 47/20

ECLI:DE:LSGHH:2023:0215.L2U47.20.00

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Verfahrensgang

vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 36 U 82/15, Urteil

Tenor§

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-hamburg/2023-02-15/l-2-u-47-20#rd_1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).