Rechtsprechung / LG Trier / 2024

LG Trier Beschluss vom 22.02.2024 – 7 HK O 6/24

Gewerblicher RechtsschutzRheinland-PfalzGewerblicher Rechtsschutz Rheinland-PfalzVolltext

3 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

1. Das Landgericht Trier erklärt sich für örtlich unzuständig.

2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Antragstellerin an das Landgericht … verwiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-trier/2024-02-22/7-hk-o-6-24#rd_1

Die Entscheidung beruht auf § 281 Abs. 1 ZPO. Das angegangene Gericht ist örtlich unzuständig. Auf Antrag der Antragstellerin hat sich das angegangene Gericht für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Gericht zu verweisen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-trier/2024-02-22/7-hk-o-6-24#rd_2

Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine teleologische Reduktion des § 14 Abs. 2 S. 3 UWG nicht vorzunehmen. Die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach § 14 Abs. 2 S. 2 UWG in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG gelesen werden müsse, teilt die Kammer nicht.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-trier/2024-02-22/7-hk-o-6-24#rd_3

§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG spricht ausdrücklich von im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien begangenen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten, während § 14 Abs. 2 Nr. 1 UWG insgesamt Rechtsstreitigkeiten wegen Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien ausnimmt, ohne dass von gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten die Rede wäre. Angesichts des eindeutigen Wortlauts, der keinen Bezug zu Informations- und Kennzeichnungspflichten aufweist, wäre die Wortlautgrenze der teleologischen Reduktion (Danwerth, ZfPW 2017, 230, 242 beck-online) überschritten und es läge eine Rechtsfortbildung vor (BeckOK UWG/Scholz, 23. Ed. 1.1.2024, UWG § 14 Rn. 60). Auch ergeben sich aus der Gesetzgebungsgeschichte keine Anhaltspunkte für eine solche Auslegung (OLG Düsseldorf, GRUR 2021, 984 Rn. 20, beck-online).