Rechtsprechung / LG Köln / 29. Zivilkammer / 2024

LG Köln Beschluss vom 09.09.2024 – 29 S 93/24

29. Zivilkammer · ECLI:DE:LGK:2024:0909.29S93.24.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.06.2024 (211 C 4/24) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 20.269,35 EUR festgesetzt.